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   BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83   

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https://dejure.org/1983,10604
BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83 (https://dejure.org/1983,10604)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1983 - 2 StR 544/83 (https://dejure.org/1983,10604)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1983 - 2 StR 544/83 (https://dejure.org/1983,10604)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung eines unzutreffenden Strafrahmens durch die Vorinstanz - Zugrundelegung des Strafrahmens des § 250 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) für Raub in minder schwerem Fall

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Heroin in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83
    Obgleich sich das Verfahren nur noch gegen Erwachsene richtet, nachdem die Verurteilung gegen die mit angeklagten Heranwachsenden Me. und L. sowie gegen den Jugendlichen Z. rechtskräftig geworden ist, muß die Sache an eine Jugendkammer zurückverwiesen werden (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81] unter Hinweis auf BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - sowie BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83
    Obgleich sich das Verfahren nur noch gegen Erwachsene richtet, nachdem die Verurteilung gegen die mit angeklagten Heranwachsenden Me. und L. sowie gegen den Jugendlichen Z. rechtskräftig geworden ist, muß die Sache an eine Jugendkammer zurückverwiesen werden (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81] unter Hinweis auf BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - sowie BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82).
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 81/82

    Schwere räuberische Erpressung und unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83
    Obgleich sich das Verfahren nur noch gegen Erwachsene richtet, nachdem die Verurteilung gegen die mit angeklagten Heranwachsenden Me. und L. sowie gegen den Jugendlichen Z. rechtskräftig geworden ist, muß die Sache an eine Jugendkammer zurückverwiesen werden (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81] unter Hinweis auf BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - sowie BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82).
  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

    Obwohl das Verfahren sich nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, war die Sache an eine Jugendkammer zurückzuverweisen (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]; BGH, Beschl. vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82 -, vom 15. November 1983 - 2 StR 544/83 -, vom 23. Dezember 1983 - 2 StR 294/83 - und vom 9. November 1984 - 2 StR 572/84).
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 193/84

    Unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles

    Obgleich sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, muß die Sache an eine Jugendkammer zurückgewiesen werden (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81] unter Hinweis auf BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - sowie BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 2 StR 544/83 -).
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